Absagen auf Bewerbung

Bewerbung: Absage erhalten – was tun? 

Endlich eine Antwort von Ihrem Wunscharbeitgeber. Dann die große Enttäuschung: eine Absage! Dabei hatten Sie sich mit Ihrer Bewerbung bestens vorbereitet und nur darauf gewartet, sich persönlich präsentieren zu können. karriere.direct gibt Tipps zum Umgang mit der Ablehnung und wie Sie sie trotzdem noch zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Absage erhalten

Bewerbungen sind aufwendig: Es beginnt damit, dass Sie online Stellenportale durchforsten, Recherchen zum Unternehmen anstellen, die Bewerbungsunterlagen individuell auf die Ausschreibung ausrichten. Selbstverständlich besteht nach diesem Engagement der Wunsch, dass das Unternehmen oder die Organisation das auch zu schätzen weiß und  nach einer gewissen Zeit zum Vorstellungsgespräch einlädt – schließlich passen Studium und Ausbildung, Qualifikationen und Erfahrungen perfekt zu der ausgeschriebenen Stelle. 

Doch dem ist in den allermeisten Fällen eben nicht so: Nach der Studie Staufenbiel JobTrends Deutschland 2016 führen nur zwölf Prozent aller eingegangenen Bewerbungen von Hochschulabsolventen zu einem Vorstellungsgespräch – und nur jeder fünfte Bewerber, der zu einem persönlichen Gespräch eingeladen war, erhält danach auch einen Arbeitsvertrag. 

Nur etwa drei Prozent der Bewerber und Bewerberinnen ergattern folglich einen Job. Deshalb heißt es: Nicht verzagen, am Ball bleiben und die Bewerbungsmaschinerie am Laufen halten. Auf jede Absage folgt eine neue Bewerbung – natürlich nur, wenn Sie unbedingt und zeitnah und auf dem offiziellen Weg der Stellenausschreibungen und Bewerbungen einen neuen Arbeitgeber finden wollen.

Im Folgenden erhalten Sie Tipps von karriere.direct, welche Informationen Sie selbst aus einer (Standard)Absage ziehen und wie Sie sie für sich nutzen können:  

 

  • (Keine) Absage nach Schema F
  • Chancen einer Absage 
  • Absage nach schriftlicher Bewerbung
  • Trotz Vorstellungsgespräch eine Absage

Absageschreiben sind meist Schema F – warum eigentlich?

Die Absage eines potenziellen Arbeitgebers auf eine Bewerbung – sofern er sich überhaupt noch die Mühe macht und Absagen verschickt – fällt meist stereotyp, bürokratisch und gedankenlos aus. Zumindest wirkt es auf die Bewerber so, wenn sie die Absagen von Unternehmen mit ihren mühevoll und persönlich gestalteten Anschreiben der eigenen Bewerbung vergleichen.

Ein freundlicher Satz wie: "Wir bedanken uns für Ihre Bewerbung und müssen Ihnen mit Bedauern mitteilen, dass wir uns für einen anderen Bewerber entschieden haben", ist häufig auch schon das höchste der Gefühle, was das Unternehmen dem Bewerber mitteilt. Eine Begründung für die Absage erhalten Bewerber heutzutage nicht mehr von Unternehmen. Aber warum ist das immer so?

Bei Hunderten von Bewerbungen auf eine Stelle scheint vielen Unternehmen und Organisationen der Aufwand zu hoch zu sein, eine Absage individuell zu begründen – oder überhaupt noch eine Absage zu versenden. Manches Mal wird darauf sogar schon in der Ausschreibung hingewiesen oder lediglich eine Standard-Sammel-Absage auf der Homepage, besonders gern von Nichtregierungsorganisationen oder auch schon mal Behörden betrieben, im Stil von „Wenn bis zum soundsovielten keine Zusage kommt, dann ist es eine Absage“.

Hinzu kommen befürchtete juristische Fallstricke: Durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) sind Unternehmen und Organisationen sehr vorsichtig damit geworden, eine Absage auf eine Bewerbung mit einer konkreten Begründung zu schreiben. Ziel des im August 2006 in Kraft getretenen Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern.

Auch persönliche Nachfragen per Telefon zu den genauen Gründen der Absage werden die Personalverantwortlichen daher nur in Ausnahmefällen beantworten. Die Gefahr, möglicherweise mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, ist für die Arbeitgeber einfach zu groß. Persönlich gemeint ist eine Standardabsage nach Schema F also nicht. Der Arbeitgeber will sich vor allem schützen. 

Deshalb unser Tipp: Absagen auf Bewerbungen auf gar keinen Fall persönlich nehmen, sondern sich die juristischen und statistischen Gründe (nur drei Prozent kommen durch) vor Augen führen.

Eine Absage ist eine Absage – oder doch nicht?

Trotz der juristischen Gründe für die Absage-Floskeln kann sich der Griff zum Telefon lohnen – vorausgesetzt, Sie bleiben sachlich und professionell! Fragen Sie in der Personalabteilung oder besser noch den oder die fachlich Verantwortlichen, woran die Absage genau gelegen hat. Manches Mal sind im Nachgang doch noch zumindest mündliche Auskünfte zu ergattern, die im Ernstfall nicht verbrieft sind ...

In der Ausschreibung oder spätestens im Absageschreiben auf Ihre Bewerbung ist sicherlich ein Ansprechpartner genannt. Rufen Sie ihn zeitnah an und bitten Sie um ein ehrliches Feedback. Erklären Sie, wich wichtig es für Sie ist zu wissen,  woran es gehapert haben könnte. Das gilt übrigens ganz besonders für Bewerber, die es bereits in ein Vorstellungsgespräch oder Assessment-Center geschafft hatten und dort gescheitert sind. Und in diesen Fällen ist Ihnen ja auch der fachliche Ansprechpartner bekannt, der oft mehr zu seinen Beweggründen sagen kann.

Das gilt übrigens erst recht, wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen waren oder an einem Assessment-Center teilgenommen haben. Nach diesen persönlichen und arbeitsintensiven Vorstellungsverfahren sollten sich potenzielle Arbeitgeber zu einer ausführlicheren Auskunft verpflichtet fühlen und diese zumindest auf Nachfrage geben – was viele dann auch tun.

Handelt es sich um ein Unternehmen oder eine Organisation, bei der Sie generell gerne einsteigen oder auch perspektivisch gerne arbeiten würden, sollten Sie unbedingt nachhaken, ob weitere Ausschreibungen in Ihrem Bereich geplant sind oder ob gerade ein Arbeitsbereich beim Arbeitgeber expandiert, auf den Sie sich initiativ bewerben können. Das erhöht Ihre Chancen und zeugt von echtem Interesse. 

Viele Stellen kommen schließlich online erst gar nicht zur Ausschreibung, weil bereits genügend Interessenten, Initiativbewerbungen oder Ersatzkandidaten vorhanden sind. Gern wird dann auf Bewerber und Bewerberinnen zurückgegriffen, die in einem vorigen Bewerbungsverfahren bereits einen guten Eindruck hinterlassen und ihre Kompetenzen unter Beweis gestellt haben. Schließlich ist es in der letzten Bewerbungsrunde oft nur noch das Zünglein an der Waage, das zwischen dem ersten und zweiten Kandidaten entscheidet.

An den Bewerbungsunterlagen kann es nicht liegen – oder etwa doch?

Wenngleich durchschnittlich nur drei Prozent der Bewerber einen Arbeitsvertrag bekommen, sollte man sich nach vermehrten Absagen doch die Frage stellen, ob man die Ansprüche seiner Wunscharbeitgeber auch wirklich erfüllt – und eventuell bei den einzelnen Schreiben nachjustieren.

Dabei geht es meist wesentlich weniger als erwartet um die Bewerbungsunterlagen, die Akademiker und Berufserfahrene schließlich formal und sprachlich fehlerfrei schreiben können sollten. Oft hapert es eher daran, dass die Ausschreibungen nicht sorgfältig genug gelesen beziehungsweise Aussagen zwischen den Zeilen nicht vermutet und verstanden werden.

Wichtig zu wissen ist: Erfülle ich tatsächlich alle Anforderungen, die in der Ausschreibung gelistet sind? Wenn ja: Habe ich diese in meiner Bewerbung glaubhaft ausgeführt und belegt? 

Etwas subtiler als die fachlichen Anforderungen sind die gewünschten Schlüsselqualifikationen: Wenn eine zielorientierter und entscheidungsfreudige Führungskraft gesucht wird, sollte sich das auch in der Tonalität der Bewerbung widerspiegeln. Handelt es sich eher um eine Team-Assistenz mit Organisationsgeschick, darf der Ton etwas bescheidener oder ausgleichender ausfallen. Gern werden auch immer noch persönliches Engagement und Interessen zur Interpretation genutzt.

Unser Tipp: Sind Sie trotz aller Qualifikation und Berufserfahrung unsicher bezüglich Ihrer Bewerbungsunterlagen, nehmen Sie sich ausreichend Zeit und fragen Sie Freunde aus ähnlichen Branchen oder vertrauensvolle Bekannte aus Ihrem Berufsverband, wie Sie Ihre Unterlagen einschätzen. Wenn Sie es lieber vertraulicher mögen, dann investieren Sie in ein Bewerbungscoaching – auch viele Personalvermittler optimieren Ihre Unterlagen und bereiten Sie in Rollenspielen auf Ihr nächstes Bewerbungsgespräch vor. Und dieses kommt bestimmt!

Trotz gutem Vorstellungsgespräch eine Absage – was heißt das?

Nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch fühlen sich Bewerber von einer Standardabsage besonders vor den Kopf gestoßen. Leider gehören telefonische Absagen und Begründungen von Personalverantwortlichen aber auch nach einem persönlichen Kennenlernen eher zur Seltenheit. Das ist natürlich frustrierend.

Ein kleiner Trost: Seien Sie sicher, dass Ihre schriftliche Bewerbung und Ihre Qualifikationen top sind. Sonst wären Sie unter der Vielzahl der Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Führen Sie sich immer wieder vor Augen: Das werden schließlich nur zwölf Prozent der Bewerber. Wenn Sie auch auf telefonische Nachfrage keine konkrete Begründung bekommen, spüren Sie nach einer gewissen Zeit noch einmal nach und betreiben persönliche Ursachenforschung:

Konnten Sie manche Fragen vielleicht nicht angemessen beantworten? Welche waren das? Haben Sie mit diesen Fragen gerechnet? Versuchen Sie, sich an die konkrete Fragen zu erinnern und sie im Nachhinein noch zu beantworten. In der einen oder anderen Form werden Ihnen manche davon sicherlich auch beim nächsten Gespräch gestellt – und dann sind Sie bestens vorbereitet.

Manchmal sind die Gründe aber auch subtiler und trotz aller fachlichen Übereinstimmung will der Funke einfach nicht überspringen. Dann sollten Sie noch einmal ehrlich nachspüren und sich Folgendes fragen:

Hatten Sie während des Bewerbungsgesprächs das Gefühl, dass die Atmosphäre stimmt oder war Ihnen eher unwohl zumute? Ist die Stimmung eventuell bei gewissen Antworten gekippt? Oder verlief das Gespräch insgesamt eher zäh? Manchmal passt man auch aus persönlichen Gründen nicht gut zusammen, das wird dann oft eher mit „unsere Unternehmenskultur“ verklausuliert.

Und Hand aufs Herz: Ist das wirklich der Job und das Unternehmen, in dem Sie arbeiten wollen? Schließlich bewirbt sich nicht nur der Kandidat beim Unternehmen, sondern das Unternehmen auch beim Kandidaten. Auch dafür sind Bewerbungsverfahren oft sehr aufschlussreich.

Dieser Artikel ist erschienen am 11.04.2018
  • Vor- und Nachteile

    Risiko Jobwechsel

    Risiko Jobwechsel

    Was Bewerber beachten müssen, damit der Jobwechsel gelingt – und womit sie ihren Job auf keinen Fall vorzeitig in Gefahr bringen sollten.

  • Tipps und Tricks rund um den Aufbau

    Die perfekte Bewerbung

    Die schriftliche Bewerbung ist der erste Eindruck, den Sie bei einem potenziellen Arbeitgeber hinterlassen. Ein ansprechendes Anschreiben, ein korrekt erstellter Lebenslauf und sicher auch die Zeugnisse entscheiden bei der schriftlichen Bewerbung über Erfolg oder Misserfolg.

  • Aussehen – Inhalt – Aufbau

    Ihre Visitenkarte: die Bewerbungsmappe

    Bewerbungsmappe

    Mit der Bewerbungsmappe müssen Sie überzeugen. Denn mit ihr vermitteln Sie Ihrem potenziellen Arbeitgeber einen ersten Eindruck und ein möglichst gutes Bild von Ihrer Persönlichkeit.

  • Vorlagen, Inhalte & Tipps

    Der korrekte Lebenslauf

    Der Lebenslauf ist neben dem Anschreiben der wesentliche Part jeder Bewerbung. Mit ihm zeigt ein Bewerber, dass er aufgrund seiner Ausbildung, seines beruflichen Werdegangs und seiner Qualifikationen zu einem ausgeschriebenen Job passt.

  • Nützliche Tipps zur Vorbereitung

    Das Vorstellungsgespräch

    Vorstellungsgespräch

    Mit Ihrer schriftlichen Bewerbung haben Sie einen positiven Eindruck beim potentiellen Arbeitgeber hinterlassen. Sie wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Jetzt gilt es, die nächste Hürde zu bewältigen: Das persönliche Bewerbungsgespräch.